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Fordern Sie hier die ALH-Info-Mappe mit ausführlichen Lehrgangs-Beschreibungen und dem ALH-Studien-Leitfaden an.
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Studienberaterin
Alexandra Stockhausen
02129-940 240
Montag bis Freitag:
9:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: studienberatung@alh-akademie.de
Häufige Fragen
- Kann ich einen ALH-Fernlehrgang kostenlos testen?
- Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
- Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss oder spezielle Vorkenntnisse?
- Sind die Abschluss-Zertifikate der ALH anerkannt?
- Kann ich ein ALH-Fernstudium wirklich neben meiner Berufstätigkeit schaffen?
- Muss ich mich an ein bestimmtes Lerntempo halten?
- Bin ich beim Fernstudium nicht zu sehr auf mich allein gestellt?
- Welche Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten?
- Bleiben die Studiengebühren wirklich während der ganzen Studiendauer gleich?
- Was passiert, wenn ich es zeitlich nicht schaffe oder krank werde?
- Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
- Gibt es Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten?
- Gibt es Rabatte oder einen Treuebonus für ALH-Studierende?
Kann ich einen ALH-Fernlehrgang kostenlos testen?
Ja. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung für jeden ALH-Fernlehrgang ein Startpaket (Studienleitbrief und die ersten Studienbriefe), das Sie zwei Wochen lang unverbindlich einsehen können. Sie können auch schon während dieser Zeit Kontakt zur Studienfachbetreuung und zum ALH-Studienservice aufnehmen. Sollte der Fernlehrgang nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie ihn ohne Angabe von Gründen beenden, indem Sie uns einfach die Studienunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken.
Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
Jederzeit! Der Studienbeginn bei der ALH ist an keine festen Zeiten gebunden. Wenn Sie wollen, können Sie sich noch heute anmelden und mit Ihrem ALH-Fernstudium starten.
Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss oder spezielle Vorkenntnisse?
Nein. Spezielle Vorkenntnisse sind für keinen Lehrgang erforderlich. Ausnahmen gelten lediglich bei folgenden Fernlehrgängen: beim Aufbaulehrgang Psychotherapie werden psychologische Grundkenntnisse sowie mindestens ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt, und bei der Heilpraktikerausbildung ist der Hauptschulabschluss Voraussetzung, um zur behördlichen Überprüfung zugelassen zu werden. Darüber hinaus gibt es für einige Lehrgänge Zugangsempfehlungen, die Details dazu finden Sie in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen. In Bezug auf Ihre individuelle Situation berät Sie auch gerne jederzeit die ALH-Studienberatung.
Sind die Abschluss-Zertifikate der ALH anerkannt?
Ja. Alle ALH-Fernlehrgänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen, und sie entsprechen den Qualitätsstandards des Fachverbandes für Fernlernen und Lernmedien, dem Forum DistancE-Learning e.V.
Eine darüber hinausgehende, spezielle Anerkennung ist für die Berufsbilder und Ausbildungen, wie sie von der ALH angeboten werden, von staatlicher Seite nicht vorgesehen.
Die ALH gehört zu den ältesten und bekanntesten Fernlehrinstituten in Deutschland und sie genießt großes Ansehen bei staatlichen Stellen, im Gesundheitswesen, bei Verbänden und in der Wirtschaft.
Kann ich ein ALH-Fernstudium wirklich neben meiner Berufstätigkeit schaffen?
Ja – und zwar auch dann, wenn Sie unregelmäßige Arbeitszeiten haben (z. B. im Schichtdienst), saisonal beschäftigt sind oder viel reisen müssen. Denn alle ALH-Fernlehrgänge sind speziell für erwachsene, berufstätige Lernende konzipiert. Sie können das Fernlernen individuell in Ihren persönlichen Zeitplan einbauen. Und das ALH-Lehrmaterial ist so motivierend geschrieben, dass Sie auch die Lust am Lernen nicht verlieren werden. Viele unserer Absolvent/innen waren während ihres Fernstudiums berufstätig, hatten Familie, Hobbys oder Ehrenämter.
Anfängliche Zweifel, ob das Lernpensum wirklich zu schaffen ist, sind ganz normal – viele unsere über 10.000 Absolvent/innen hatten diese Gedanken zum Beginn ihres Studiums. Im Verlauf haben die allermeisten die Erfahrung gemacht, dass es gerade das Fernlernen ist, das für die spezielle Situation vieler berufstätiger Erwachsener die optimale Ausbildungsform ist.
Muss ich mich an ein bestimmtes Lerntempo halten?
Nein! Das ist einer der großen Vorteile des ALH-Fernstudiums: Sie selbst bestimmen Ihr Lerntempo. Wenn Sie also schneller oder langsamer vorgehen möchten, als es die Regelstudienzeit Ihres Fernlehrgangs vorsieht, so ist das selbstverständlich möglich.
Bin ich beim Fernstudium nicht zu sehr auf mich allein gestellt?
Nein. Die ALH-Studienfachbetreuung und der ALH-Studienservice ist während der gesamten Betreuungszeit und auch darüber hinaus immer für Sie da. An Ihren Fachdozenten können Sie jede Fachfrage stellen – am besten schriftlich im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Aufgaben. Sollten Sie jedoch einmal eine besonders eilige Frage zum Lernstoff haben, so steht Ihnen die Studienfachbetreuung auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Welche Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten?
In den Studiengebühren sind enthalten:
- portofreie Lieferung (Inland) eines Studienleitbriefes und der Studienbriefe
- persönliche Studienbetreuung per E-Mail, Telefon, Brief und Fax
- Studienfachbetreuung (Kommentierung, Korrektur und Benotung der Einsendeaufgaben sowie die Beantwortung der zum jeweiligen Lehrstoff gehörender Fragen) durch die Fachdozent/in bzw. den Fachdozenten
- portofreie Rücksendung (Inland) der korrigierten Einsendeaufgaben mit Musterlösungen von uns an Sie
- die Teilnahme an den obligatorischen Intensivkursen bzw. Praxisseminaren des Lehrgangs (ggf. zzgl. Kosten für Übernachtung/Verpflegung)
- der Zugang zum interaktiven Studienforum „Meine ALH“ auf der ALH-Homepage
- regelmäßiger Online-Versand des ALH-Newsletters mit aktuellen Informationen, Kurs- und Veranstaltungsterminen sowie Literaturempfehlungen
- portofreie Zusendung der ALH-Nachrichten mit aktuellen Informationen, Kurs- und Veranstaltungsterminen sowie Literaturempfehlungen
- Abschlussprüfung der Akademie (sofern vorgesehen)
- Ausfertigung eines ALH-Abschlusszertifikates als Nachweis des erfolgreichen Lehrgangsabschlusses
- Beratung auch nach dem Studium zu Fragen der Existenzgründung und Fort- und Weiterbildungen
Bleiben die Studiengebühren wirklich während der ganzen Studiendauer gleich?
Ja, das garantieren wir Ihnen! Ihre Studiengebühren bleiben vom ersten bis zum letzten Studienmonat gleich. Dies wird Ihnen vertraglich zugesichert. So erhalten Sie höchstmögliche Planungssicherheit für die gesamte Studiendauer.
Was passiert, wenn ich es zeitlich nicht schaffe oder krank werde?
Sie können unbesorgt sein: Bei der ALH gehen Sie kein Risiko ein. Sollte Ihnen das Fernstudium aus irgendeinem Grund doch nicht liegen, können Sie auch vorzeitig wieder aufhören – das garantieren wir Ihnen vertraglich mit einer entsprechenden Kündigungsregelung.
Sollten Sie krank werden oder aus anderen schwerwiegenden, nicht vorhersehbaren Gründen eine Pause einlegen wollen, findet unsere Studienbetreuung mit Ihnen zusammen auch dafür eine Lösung. Möglichkeiten dafür bietet etwa die Verlängerung der Betreuungszeit. In Härtefällen ist im Rahmen der ALH-Sozialgarantie auch eine Vertragsunterbrechung möglich. Dabei wird die Vertragsdauer angehalten und die Zahlungen werden ausgesetzt. Auch nach erfolgter Kündigung bietet die ALH günstige Wiederaufnahmekonditionen an. So ermöglicht Ihnen die ALH – auch unter schwierigen Bedingungen – den erfolgreichen Abschluss Ihres Lehrgangs.
Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Ja. Die Studiengebühren sind einschließlich Nebenkosten (z. B. Fachliteratur und Reisespesen anlässlich der Präsenzphasen) für die eigene Berufsausbildung und die des Ehepartners bis zu EUR 920,-/1.840,- (Einzel-/Zusammenveranlagung) im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben absetzbar, bei einer „Erstausbildung“ sind bis zu EUR 4.000,- pro Jahr absetzbar. Im Falle der Fort- bzw. Ergänzungsausbildung im bereits ausgeübten Beruf sind sie als Werbungskosten gemäß § 9a EStG unbeschränkt absetzbar, sofern sie die Pauschale von z.Zt. EUR 1.044,- jährlich übersteigen. Das gilt lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (18.4.'96 - VI R 5/95) auch für Arbeitslose. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird auf Wunsch ausgestellt.
Gibt es Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten?
Für Ihre berufliche Aus- oder Weiterbildung mit einem ALH-Fernlehrgang erhalten Sie ggf. staatliche Zuschüsse (z. B. Förderung durch die Agentur für Arbeit, NRW-Bildungsgutschein). Unter Fördermöglichkeiten finden Sie hierzu weitere Angaben.
Gibt es Rabatte oder einen Treuebonus für ALH-Studierende?
Ja. Wenn Sie bereits einen Lehrgang bei der ALH absolviert haben, gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 10 % auf die Studiengebühren jedes weiteren belegten Fernlehrgangs.
Bei einem „Partnervertrag“ (Belegung desselben Lehrgangs durch eine zweite im Haushalt lebende Person) gewähren wir auf die zweite Studiengebühr einen Nachlass in Höhe von 50 %. Sie erhalten in diesem Fall das Fernlehrmaterial zur gemeinsamen Nutzung einfach, die Einsendeaufgaben zur jeweiligen Bearbeitung zweifach. Für beide Lehrgangsteilnehmenden sind die persönliche Betreuung sowie die Teilnahme an den Präsenzphasen gleichermaßen Bestandteile des Lehrgangs.
Sie haben weitere Fragen?
Unser erfahrenes Team der ALH-Studienberatung steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und nimmt sich gerne Zeit für ein umfassendes, ausführliches Beratungsgespräch. Gerne können Sie uns auch persönlich in Haan besuchen – bitte vereinbaren Sie dazu vorher telefonisch einen Gesprächstermin!
So erreichen Sie uns:
ALH-Akademie • Memeler Straße 25 • 42781 Haan
Per Telefon: 0 21 29 / 94 02 40
Per Fax: 0 21 29 / 94 02 22
Per E-Mail: beratung@alh-akademie.de
