Fördermöglichkeiten


Ihre Ansprechpartnerin bei der ALH zum Thema Fördermöglichkeiten ist Petra Seitz. Sie erreichen Frau Seitz von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 16:30 Uhr unter Tel. 02129-9402-12 oder per E-Mail unter p.seitz@alh-akademie.de.

Das ALH-Rabatt-System

  • Treue wird belohnt
    Die ALH gewährt allen Absolventen eines Lehrganges 10% Treue-Rabatt auf die Studiengebühren jedes weiteren belegten Lehrganges.
     
  • Vorteile für Partner
    20% Ermäßigung gibt es bei dem sogenannten „Partnervertrag“. D.h. zwei in einem Haushalt lebende Partner melden sich zum gleichen Lehrgang an. Dabei wird das Fernlehrmaterial in einfacher, Einsendeaufgaben und Prüfungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung zugesandt.
     
  • Chancen für alle
    Arbeitslose, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte und Studierende aus einkommensschwachen Haushalten bekommen bei entsprechenden Nachweisen 10% Ermäßigung auf die Studiengebühren.
    Bundeswehrangehörige erhalten 5% Nachlass auf die Studiengebühren.

    Bitte beachten Sie, dass die Ermäßigungen nicht miteinander kombinierbar sind.
     

Förderung der Bundesländer

Den Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat der Europäische Sozialfond finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Es gibt aber kein bundesweit einheitliches Programm, da alle Entscheidungen zum Thema „Bildung“ auf Länderebene getroffen werden.

Es gibt

Weitere Fördermöglichkeiten

Der Prämiengutschein

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. (www.bildungspraemie.info)

Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Dabei können seit 1999 auch besonders erfolgreiche Absolven/tinnen der Fachberufe im Gesundheitswesen in die Förderung aufgenommen werden. Weitere Informationen zu Voraussetzungen u. a. m. über die ALH oder im Internet unter www.begabtenfoerderung.de.

Soldaten und Zivildienstleistende

Soldaten, die aufgrund des Soldatenversorgungsgesetzes Anspruch auf die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme haben, können bei ihrem Berufsförderungsdienst (BFD) einen Antrag auf Übernahme der Studiengebühren stellen. Zivildienstleistende können beim Bundesamt für Zivildienst (BAZ) eine Förderung von weiterbildenden Maßnahmen in Form von Zuschüssen beantragen.
Über einen Rahmenvertrag mit dem BFD wird den geförderten Soldaten ein Nachlass auf die Studiengebühren in Höhe von 5 % gewährt.

Steuererklärung

Die Studiengebühren sind einschließlich Nebenkosten (z. B. Reisespesen anlässlich der Präsenzphasen, Fachliteratur) für die eigene Berufsausbildung und die des Ehepartners bis zu 4.000 EUR im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuerjahreserklärung gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 7 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Im Rahmen einer Fortbildung für einen ausgeübten Beruf sind sie als Werbungskosten gemäß § 9a EStG unbeschränkt abzugsfähig, wenn die Pauschale von 1.044 EUR jährlich überschritten wird. Das gilt lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (18.4.'96 - VI R 5/95) auch für Arbeitslose.

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird auf Wunsch ausgestellt.