Infoanforderung:
Fordern Sie hier die ALH-Info-Mappe mit ausführlichen Lehrgangs-Beschreibungen und dem ALH-Studien-Leitfaden an.
Studienanmeldung:
Haben Sie sich bereits für ein ALH-Studienangebot entschieden? Dann melden Sie sich hier an!
Persönliche Studienberatung:
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Studienwahl.
Studienberaterin
Alexandra Stockhausen
02129-940 240
Montag bis Freitag:
9:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: studienberatung@alh-akademie.de
Fördermöglichkeiten
Ihre Ansprechpartnerin bei der ALH zum Thema Fördermöglichkeiten ist Frau Petra Seitz. Sie erreichen Frau Seitz von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 16:30 Uhr unter Tel. 02129-9402-12 oder per E-Mail unter p.seitz@alh-akademie.de.
Die Agentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung mit einem ALH-Fernstudium im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung Ihrer individuellen Situation. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie regionale Förderungen, wie z. B. den Bildungsscheck NRW. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,00 EUR pro Bildungsscheck). Die ALH löst den Bildungsscheck für alle angebotenen Lehrgänge ein. (Weitere Informationen zum Bildungsscheck.) In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Förderprogramme. Wir beraten Sie gerne dazu.
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB): Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Dabei können seit 1999 auch besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Fachberufe im Gesundheitswesen in die Förderung aufgenommen werden. Weitere Informationen zu Voraussetzungen u.a.m. über die ALH oder im Internet unter www.begabtenfoerderung.de.
Fast alle ALH-Fernlehrgänge sind als förderungswürdig nach §§ 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes anerkannt. Die Übernahme der Studiengebühren kann beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) beantragt werden. Über einen Rahmenvertrag mit dem BFD gewährt die ALH den geförderten Soldaten einen Nachlass auf die Studiengebühren in Höhe von 5%.
Die Studiengebühren sind einschließlich Nebenkosten (z. B. Fachliteratur und Reisespesen anlässlich der Präsenzphasen) für die eigene Berufsausbildung und die des Ehepartners bis zu EUR 920,-/1.840,- (Einzel-/Zusammenveranlagung) im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben absetzbar, bei einer „Erstausbildung“ sind bis zu EUR 4.000,- pro Jahr absetzbar. Im Falle der Fort- bzw. Ergänzungsausbildung im bereits ausgeübten Beruf sind sie als Werbungskosten gemäß § 9a EStG unbeschränkt absetzbar, sofern sie die Pauschale von z.Zt. EUR 1.044,- jährlich übersteigen. Das gilt lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (18.4.'96 - VI R 5/95) auch für Arbeitslose. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird auf Wunsch ausgestellt.
