Infoanforderung:
Fordern Sie hier die ALH-Info-Mappe mit ausführlichen Lehrgangs-Beschreibungen und dem ALH-Studien-Leitfaden an.
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Studienberaterin
Alexandra Stockhausen
02129-940 240
Montag bis Freitag:
9:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: studienberatung@alh-akademie.de
Staatliche Zulassung
Jeder einzelne ALH-Fernlehrgang wurde von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.
Damit wird von offizieller Seite bestätigt, dass der Lehrstoff inhaltlich vollständig, fachlich einwandfrei und pädagogisch schlüssig ist. Diese Zulassung bescheinigt außerdem die Leistungsfähigkeit unserer Bildungseinrichtung, die Seriosität unserer Studienverträge, und sie stellt sicher, dass wir Ihnen ein professionelles Lernarrangement mit einer fachlich kompetenten Betreuung zur Verfügung stellen.
Über die ZFU
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht wurde 1978 für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet und ist zuständige Behörde im Sinne des „Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG).
Die ZFU entscheidet über die Zulassung von Fernlehrgängen. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden. Sie überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen der Fernlehrgänge und entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen.
Außerdem beobachtet und fördert die ZFU die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland, berät die Länder in Fragen des Fernunterrichts, stellt Ordnungswidrigkeiten fest und ahndet diese. Fernlehrinstitute werden von ihr bei Bedarf in organisatorischen und pädagogischen Fragen beraten.

