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Fordern Sie hier die ALH-Info-Mappe mit ausführlichen Lehrgangs-Beschreibungen und dem ALH-Studien-Leitfaden an.
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Persönliche Studienberatung:
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Studienberaterin
Alexandra Stockhausen
02129-940 240
Montag bis Freitag:
9:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: studienberatung@alh-akademie.de
Kompass
Fernlehrgang
Graphologe/in ALH
Schriftpsychologie
Fördermöglichkeiten
Ihre Ansprechpartnerin bei der ALH zum Thema Fördermöglichkeiten ist Petra Seitz. Sie erreichen Frau Seitz von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 16:30 Uhr unter Tel. 02129-9402-12 oder per E-Mail unter p.seitz@alh-akademie.de.
- Agentur für Arbeit
- Bildungsscheck NRW
- Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Lohn- bzw. Einkommensteuerjahreserklärung
Die Agentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung des Einzelfalls. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie regionale Förderungen, wie z. B. den Bildungsscheck NRW. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,00 EUR pro Bildungsscheck). Die ALH löst den Bildungsscheck für alle angebotenen Lehrgänge ein. (Weitere Informationen zum Bildungsscheck)
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB): Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Dabei können seit 1999 auch besonders erfolgreiche Absolven/tinnen der Fachberufe im Gesundheitswesen in die Förderung aufgenommen werden. Weitere Informationen zu Voraussetzungen u. a. m. über die ALH oder im Internet unter www.begabtenfoerderung.de.
Der Lehrgang ist als förderungswürdig nach §§ 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes anerkannt. Die Übernahme der Studiengebühren kann beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) beantragt werden. Über einen Rahmenvertrag mit dem BFD wird den geförderten Soldaten ein Nachlass auf die Studiengebühren in Höhe von 5 % gewährt.
Die Studiengebühren sind einschließlich Nebenkosten (z. B. Reisespesen anlässlich der Präsenzphasen, Fachliteratur) für die eigene Berufsausbildung und die des Ehepartners bis zu 4.000 EUR im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuerjahreserklärung gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 7 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Im Rahmen einer Fortbildung für einen ausgeübten Beruf sind sie als Werbungskosten gemäß § 9a EStG unbeschränkt abzugsfähig, wenn die Pauschale von 1.044 EUR jährlich überschritten wird. Das gilt lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (18.4.'96 - VI R 5/95) auch für Arbeitslose. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird auf Wunsch ausgestellt
