Studienzeitverlängerung


Sollte die von uns bemessene Betreuungszeit für Sie nicht ausreichen, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der offiziellen Betreuungszeit eine Verlängerung beantragen.

Die Verlängerungsgebühr für ein weiteres Jahr Betreuungszeit beträgt momentan 149,- Euro, bzw. für den Lehrgang „Persönlichkeitsentwicklung, Geistestraining und Berufserfolg“ 69,- Euro.