Deine Fördermöglichkeiten an der ALH
Interessantes Förderbeispiel
Über Bildungsprogramme der Landesregierungen, wie zum Beispiel den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen, können ALH-Teilnehmer bis zu 500,00 € als Zuschuss zu den Ausbildungsgebühren erhalten. NEU: Die Einkommensgrenze bei Privatpersonen wurde von 30.000 €/ Jahr auf 40.000 €/ Jahr angehoben & Betriebe können fortan 10 Mitarbeiter pro Jahr (mit jeweils 500 € Zuschuss) weiterbilden lassen!
Lass Dich persönlich von uns beraten! Für Deine Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen erreichst Du die Experten der ALH unter 0221 - 42 29 29 60 oder per Mail an foerderung@alh-akademie.de. Wir helfen Dir gerne weiter!
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick:
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Steuerersparnis
Für Deine Ausbildung bei der ALH kannst Du bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Geltend machen kannst Du zum Beispiel Studien- und Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten, die bei der Anreise zu den Seminaren anfallen.
Bei Bedarf erstellen wir Dir einen verkürzten Lehrgangsablauf, sodass Du zum Beispiel Deine Ausbildung zum Heilpraktiker in 12 anstelle von 24 Monaten absolvieren kannst. Sprich uns bitte an. Du erreichst uns unter 0221/42292960.
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Förderung durch die Bundesagentur
Als gemeldeter Arbeitsloser, wenn Du Kurzarbeit leistest oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. wegen Deines auslaufenden Vertrages), kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen und an der ALH-Akademie eine geförderte Ausbildung beginnen. Mit einem Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett von der BA übernommen (dazu gehören die Lehrgangsgebühren, evtl. die Fahrtkosten, die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern). Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.
Bei Bedarf erstellen wir Dir einen verkürzten Lehrgangsablauf, sodass Du Dein Studium zum Beispiel in 12 Monaten absolvieren kannst. Sprich uns bitte an. Du erreichst uns unter 0221/42292960.
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Begabtenförderung/ Aufstiegsstipendium
Als besonders begabte Fachkraft unter 25 Jahren kannst Du Fördermittel über ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten (www.sbb-stipendien.de).
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Förderung durch die Bundesländer
Auch die Bundesländer fördern die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Programmen.
- in Nordrhein-Westfalen über den “Bildungsscheck” (www.mags.nrw/bildungsscheck)
- in Rheinland-Pfalz über den “QualiScheck” (www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/)
- in Thüringen über den “Weiterbildungsscheck” (www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de)
- in Hamburg über den "Weiterbildungs-Bonus" (www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/)
- in Bayern über den "Meister-Bonus" (www.stmwi.bayern.de)
- in Hessen über "Pro Abschluss" (www.proabschluss.de)
- in Sachsen über den "Weiterbildungsscheck individuell" (www.sab.sachsen.de)
- in Brandenburg über den "Bildungsscheck für Beschäftigte" (www.ilb.de)
- in Bremen über das Landesprogramm "Weiter mit Bildung und Beratung" (www.bremen.de)
- im Saarland durch diverse Maßnahmen (www.saarland.de)
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Beteiligung der Arbeitgeber
Sprich Deinen Arbeitgeber an, denn viele Unternehmen fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Über Programme wie den Bildungsscheck können auch Arbeitgeber finanzielle Fördermittel für Mitarbeiterschulungen erhalten.